Was tun wenn das Personal erkrankt?
In der Schweiz besteht die Pflicht der Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäss OR nach Berner-, Basler- oder Zürcherskala. Diese sagt aus, wie lange ein Arbeitnehmer seinen Lohn bei Krankheit zu 100 % erhält.
Einige Berufsbranchen sind dem GAV (Gesamtarbeitsvertrag unterstellt). Dieser ist dann vom Arbeitgeber zwingend anzuwenden.
Ein Arbeitgeber oder selbständig Erwerbender hat jedoch nach OR Art. 324a+b die Möglichkeit, diese Lohnfortzahlung bei Erkrankung mit einer Versicherung für das Krankentaggeld abzusichern. Dabei muss die Leistunghöhe mindestens 80 % und die Leistungsdauer mindestens 720 Tage betragen.
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