Ein Missgeschick ist schnell passiert. Wenn Personen- oder Sachschäden gegenüber Drittpersonen entstehen, sorgt die Privathaftpflichtversicherung für zufriedene Gesichter. Ebenfalls werden unbegründete Forderungen ihnen gegenüber abgewehrt.
Ein Missgeschick ist schnell passiert. Wenn Personen- oder Sachschäden gegenüber Drittpersonen entstehen, sorgt die Privathaftpflichtversicherung für zufriedene Gesichter. Ebenfalls werden unbegründete Forderungen ihnen gegenüber abgewehrt.